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BayObLG, 01.10.1998 - 2Z BR 112/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Wohnungseigentümer; Verwalter; Umbauarbeiten; Feststellungsantrag; Zulässigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 28, § 43 Abs. 1 Nr. 2
Ansprüche des Wohnungseigentümers gegen den Hausverwalter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nürnberg - 1 UR II 246/97
- LG Nürnberg-Fürth - 14 T 1033/98
- BayObLG, 01.10.1998 - 2Z BR 112/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90
Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums - …
Auszug aus BayObLG, 01.10.1998 - 2Z BR 112/98
(2) Auch kann ein einzelner Wohnungseigentümer den Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums gegen einen Miteigentümer ohne Ermächtigung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft geltend machen (BGHZ 116, 392/394 f.). - BGH, 11.12.1992 - V ZR 118/91
Geltenmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte durch Miteigentümer
Auszug aus BayObLG, 01.10.1998 - 2Z BR 112/98
Unterstellt man, daß ein solcher Schadensersatzanspruch besteht, würde es sich aber um einen den Wohnungseigentümern gemeinsam zustehenden Schadensersatzanspruch handeln, den ein einzelner Wohnungseigentümer ohne ermächtigenden Eigentümerbeschluß nicht gerichtlich geltend machen kann (BGHZ 121, 22 ff.). - BGH, 02.10.1991 - V ZB 9/91
Beteiligteneigenschaft der Wohnungseigentümer bei Geltendmachung von …
Auszug aus BayObLG, 01.10.1998 - 2Z BR 112/98
(1) Jeder Wohnungseigentümer kann zwar gegen den Verwalter allein ohne einen ermächtigenden Beschluß der übrigen Wohnungseigentümer eine Forderung geltend machen, die nur ihm erwachsen ist, weil nur er einen Schaden erlitten hat (BGHZ 115, 253/257). - BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88
Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentumsgemeinschaft …
Auszug aus BayObLG, 01.10.1998 - 2Z BR 112/98
a) Die Frage, ob der einzelne Wohnungseigentümer einen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zustehenden Anspruch gegen den Verwalter nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG gerichtlich geltend machen kann, betrifft, wie die Vorinstanzen zutreffend angenommen haben, die Zulässigkeit des Antrags (BGHZ 106, 222/224). - BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 157/87
Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Wohnanlage; Abrechnung; Nebenkosten; …
Auszug aus BayObLG, 01.10.1998 - 2Z BR 112/98
So wie der Antragsteller nur unter ganz besonderen Voraussetzungen, die hier nicht vorliegen, einen individuellen Auskunftsanspruch gegen den Verwalter darüber hätte, wie die Rechnung für die Umbauarbeiten bezahlt worden ist (BayObLG NJW-RR 1988, 1166 f.), kann er auch den hier gestellten Feststellungsantrag, bei dem es letztlich um die gleiche Frage geht, nicht stellen.